Messung nach der 44. BimSchV / VDI 4207-3
Praxislehrgang
Bis zu dem 31. Dezember 2024 gelten für bestehende mittelgroße Feuerungsanlagen (1 MW bis kleiner 10 MW) die Vorschriften der 1. Bundes-Immissionsschutz-Verordnung (BImSchV) fort. Ab dem 1. Januar 2025 sind die Einhaltungen der Anforderungen der 44. BImSchV auch an bestehenden Anlagen nachzuweisen und erstmalige Emissionsmessungen nach 44. BImSchV durchzuführen.
Damit die Betreiber solcher Anlagen der Behörde nachweisen können, dass nach dem 31. Dezember 2024 die Anforderungen an bestehende Anlagen eingehalten werden, müssen NOX- und CO-Messungen durchgeführt werden. Diese Messungen können von Schornsteinfegern durchgeführt werden.
Ablauf:
Während des Lehrgangs werden vormittags die rechtlichen Grundlagen in Form der VDI 4207 Blatt 3 sowie der 1. & 44. BImSchV für die Durchführung der Bestimmung der Emissionsgrenzwerte gemeinsam erarbeitet. Im Anschluss daran erfolgt der praktische Teil, bei dem die Lehrgangsteilnehmenden in zwei Gruppen geteilt werden. Dadurch soll sichergestellt werden, dass Sie ausreichende Informationen sammeln können.
Dozenten
Bernd Klaas, Lea Dieminger
Dauer
10.05.2023 9-16 Uhr (8 Unterrichtseinheiten)
Kosten
159 Euro Nichtmitglieder 261 Euro