GEG für Energieberater
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Zielgruppe |
EnergieberaterInnen |
Inhalt |
Gebäudeenergiegesetz für Energieberater Am 01.11.2020 verliert die EnEV ihre Gültigkeit und parallel dazu wird das GEG in Kraft treten. Angesichts der damit einhergehenden Änderungen sowohl für bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger als auch für Gebäudeenergieberater bietet die Schornsteinfeger-Akademie umfassende Fortbildungen an. Für Gebäudeenergieberater bringt das GEG im Vergleich zur EnEV vielseitige Veränderungen mit sich. Bis wann der Energieausweis noch in jetziger Form ausgestellt werden darf und wann hierfür die Übergangsfrist endet ist lediglich eine von vielen Fragen, die im Lehrgang beantwortet werden.
Weiterhin wird vermittelt, unter welchen Voraussetzungen in Zukunft beispielsweise ein Handwerksmeister auch Energieausweise für Nichtwohngebäude ausstellen darf und mit welchen Normen in Zukunft Gebäude bilanziert werden müssen.
Dieser Weiterbildung ist besonders für die Kolleginnen und Kollegen geeignet, die sich einen Wissensvorsprung im Bereich der Energieberatung verschaffen möchten. Lehrinhalte · Änderungen der Anforderungen an Wohn- und Nichtwohngebäuden · Änderungen der Bilanzierungsverfahren · zukünftig neue Möglichkeiten im Bereich der Anlagentechnik gem. DIN 18599 · praxisgerechte Darstellung der aktuellen Förderungen des Bundes (KfW- und BAFA) · Ausblick für 2021 angekündigte Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) |
Teilnehmer |
maximal 30 Teilnehmer |
Referent |
M.Sc. Lars Klitzke |
Dauer |
8 UE Online via Zoom |
Kosten |
99 Euro Nichtmitglieder 198 Euro |
dena |
Anrechnung für die Energieeffizienz-Expertenliste |
Anmeldung |
am Ende der Seite |