Nachweisverfahren 65% gem. GEG 2024
Lehrgang zum Nachweis § 71 Abs. 1 GEG für Energieberater nach § 88
Gemäß § 71 Abs. 1 des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) 2024 müssen Heizungsanlagen, die zum Zweck der Inbetriebnahme in einem Gebäude eingebaut oder aufgestellt werden, mindestens 65 Prozent der erzeugten Wärme aus erneuerbaren Energien oder unvermeidbarer Abwärme generieren. Um diese Anforderungen zu erfüllen, ist ein fundierter Nachweis nach DIN V 18599:2018-09 erforderlich.
Zielgruppe:
Energieberater, insbesondere ausstellungsberechtigte Personen nach § 88 GEG
Voraussetzung:
Teilnehmer müssen den DIN V 18599 Basic Lehrgang oder einen entsprechenden Qualifikationsnachweis absolviert haben.
Dauer: 16 UE
Ablauf: 1.+ 2. Tag je 4 UE online 9-12 Uhr
Lars Klitzke: Grundlagen und Vorstellung der Praxisanlagenbeispiele
3. Tag 8 UE Präsenz in Dülmen 9 -17 Uhr
Maurice Koonen + Stefan Stemmler: Berechnung der Praxisanlagenbeispiele / Eingabe in die Software
Der Lehrgang richtet sich an Energieberater, die ihre Qualifikation um das spezifische Nachweisverfahren gemäß § 71 Abs. 1 GEG erweitern möchten. Durch die Kombination von Online- und Präsenzunterricht sowie praxisorientierten Beispielen erhalten die Teilnehmer ein fundiertes Verständnis für die Anwendung der Vorschriften und können die erforderlichen Nachweise eigenständig erstellen.
Kosten: 299,- Euro / Nichtmitglieder 568,- Euro