Teilnahme- und Zahlungsbedingungen

für den Besuch von Lehrgängen in der Schornsteinfeger-Akademie

  • Anmeldung

Die Anmeldung zur Teilnahme an Lehrgängen sollte möglichst frühzeitig erfolgen. Die Anmeldung muss schriftlich und vollständig erfolgen, erforderliche Bescheinigungen müssen beigefügt sein. Für die Aufnahme zum Lehrgang ist die Reihenfolge des Eingangs maßgebend. Mit der Anmeldung werden diese Teilnahme- und Zahlungsbedingungen sowie die Schul- und Hausordnung anerkannt.

  • Datenschutzerklärung

Mit der Bearbeitung personenbezogener Daten (Name, Anschrift, Geburtsdatum, Telefon- und Email-Kontakt, Name und Sitz des Beschäftigungsbetriebes, Prüfungsergebnisse) und der Weitergabe dieser Daten an die zuständigen Handwerks­kammern und Softwarelieferanten zum Zwecke der Lehrgangs- und Prüfungsabwicklung ist der Teilnehmer einverstan­den. Mit der Weitergabe der Daten an andere Lehrgangsteilnehmer zur Bildung von Fahr- und Wohngemeinschaften sowie der Zusendung von Informationen über unser Kursangebot ist der Teilnehmer einverstanden. Die Einwilligung kann jederzeit ganz oder teilweise schriftlich widerrufen werden.

  • Ausschluss von der Teilnahme / Absage von Veranstaltungen

Die Akademie ist berechtigt, Lehrgangsteilnehmer in besonderen Fällen, z.B. Zahlungsverzug, Zu-spät-Kommen, Störungen des Unterrichts, von der weiteren Teilnahme auszuschließen.

Die Akademie hat das Recht, bei zu geringer Teilnehmerzahl Lehrgänge abzusagen. Bereits gezahlte Lehrgangskosten werden erstattet. Weitergehende Ansprüche sind aus­geschlossen.

  • Haftung

Wird ein Lehrgang abgesagt oder fallen einzelne Stunden eines Lehrgangs aus, z. B. wegen Krankheit der Dozenten oder aus sonstigen von der Akademie nicht zu vertretenden Gründen, ist ein Schadensersatzanspruch aus jeglichem Rechts­grund ausgeschlossen. Die Akademie haftet nicht bei Unfällen und für Beschädigungen, Verlust oder Diebstahl mit­gebrachter Gegenstände und Kraft­fahrzeuge. 

  • Lehrgangskosten

Jeder Lehrgang kann nur komplett gebucht werden. Die gesamten Lehrgangskosten werden auch dann fällig, wenn nur an Teilbereichen des Kurses teilgenommen wird; für einzelne Unterrichts­stunden, die nicht in Anspruch genommen werden, kann keine Gebührenermäßigung erfolgen. Die Lehrgangskosten sind zu den genannten Fristen in der Aufnahme­bestätigung zu zahlen. Bei Verzug wird einmalig eine Mahnung mit dem Zahlungsziel von 10 Tagen verschickt. Sollte innerhalb dieser Frist keine Zahlung eingegangen sein, übergeben wir die Unterlagen unserem Anwalt, gleichzeitig wird der Teilnehmer vom Unterricht ausgeschlossen. Außerdem ist die Akademie berechtigt, Mahnkosten zu erheben. Die Gebühren und ihre Fällig­keit sind unabhängig von Leistungen Dritter. 

  • Kündigung

Bei Kündigung der Teilnahme an einem Lehrgang berechnen wir eine Ausfallgebühr. Die Höhe dieser Kosten richtet sich nach dem Zeitpunkt der Kündigung und der Höhe der Lehrgangskosten:

a) bei Kurzzeitehrgängen (unter 100 Unterrichtsstunden):
Kündigung         von 30 bis 14 Tage vor Beginn der Maßnahme:   50 % der Lehrgangskosten
Kündigung                  0 bis 13 Tage vor Beginn der Maßnahme: 100 % der Lehrgangskosten

b) bei Langzeitlehrgängen (ab 101 Unterrichtsstunden):
Kündigung         von 60 bis 30 Tage vor Beginn der Maßnahme:  10 % der Lehrgangsgebühr
Kündigung                14 bis 29 Tage vor Beginn der Maßnahme:  50 % der Lehrgangsgebühr
Kündigung                  0 bis 13 Tage vor Beginn der Maßnahme:  80 % der Lehrgangsgebühr

Kann der Teilnehmer den Nachweis erbringen, dass der Akademie ein Schaden nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die genannten Pauschalen ist, so hat die Schule nur einen Schadensersatzanspruch in Höhe des nach­gewiesenen Schadens. Die Kündigung ist schriftlich vorzunehmen. Zur Terminwahrung gilt das Datum des Poststempels.

  • Unterkunft

Unterkunft wird durch die Akademie nicht gestellt. Mit den Anmeldeformularen wird auf Wunsch ein Unterkunftsverzeichnis von Dülmen mit versendet.

  • Sonstiges

Im Falle der Unwirksamkeit einzelner Klauseln dieser Teilnahme- und Zahlungsbedingungen bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Dülmen, Juni 2023

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